zur Orientierung an der Schule Schenkelsberg
A
Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern:
Da der Besuch der Schule der Schulpflicht unterliegt, müssen Sie Ihr Kind krank melden, wenn es nicht am Unterricht teilnehmen kann. Dies kann über Mitschüler, über das Sekretariat, über eine persönliche Nachricht (Mitteilungsheft oder auch Email) an die Klassenlehrerin/ an den Klassenlehrer oder das Sekretariat geschehen. Fehlt ein Schüler/ eine Schülerin unentschuldigt und die Erziehungsberechtigten sind nicht erreichbar, kann in Einzelfällen auch eine Überprüfung der Situation durch die Polizei erfolgen.
Schriftliche Entschuldigungen (Brief oder Email) müssen am Ende der Krankheit der Klassenleitung vorgelegt werden. Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben, z. B. Windpocken, Scharlach o. ä., so melden Sie uns dies bitte, damit wir gegebenenfalls Maßnahmen einleiten können.
Alarmproben:
Zweimal im Jahr finden Proben für einen Feueralarm statt. Ein Alarm wird den Lehrern angekündigt, der andere Alarm ist unangekündigt. Die Verhaltensregeln werden regelmäßig im Unterricht mit den Kinder besprochen.
Abweichender Stundenplan:
An folgenden Tagen / Veranstaltungen wird vom ansonsten geltenden Stundenplan abgewichen: Lesefest, Mathetag, Theaterbesuche, Faschingsfeier, Wandertage, Klassenfahrten und –ausflüge, Projektwochen, an beiden Probeschultagen im April / Mai. Bitte beachten Sie an diesen Tagen die zusätzlichen Infobriefe.
Arbeitsgemeinschaften für Schülerinnen und Schüler:
Das AG-Angebot findet im Nachmittagsbereich statt. Zu Beginn des Schuljahres werden die Kinder über die AGs im laufenden Schuljahr informiert und sie wählen sich in der Schule in eine Arbeitsgemeinschaft ein. Diese Anmeldung gilt verbindlich für ein Schulhalbjahr. Angemeldete Kinder sollen regelmäßig teilnehmen. Falls private Termine am Nachmittag die Teilnahme verhindern, so sind diese Versäumnisse anzumelden bzw. zu entschuldigen.
Aufbewahrung und Archivierung von Schülerdaten:
Die Schülerakten werden klassenweise im Sekretariat aufbewahrt und von dem Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin geführt.
Bitte geben Sie unbedingt Adressen-/ Telefonnummer-Änderungen eventuell auch die Handy-Telefonnummer schnellstmöglich im Sekretariat bekannt, damit wir Sie bei Erkrankungen oder Unfällen Ihres Kindes jederzeit während der Schulzeiten erreichen können. Sollten wir niemanden erreichen, müssen wir ein Kind ggf. auch ohne Begleitung ins Krankenhaus bringen lassen.
Aufsicht:
Für die Aufsicht auf dem Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bei Ausflügen und Klassenfahrten gelten spezielle Vorschriften.
Die Frühaufsicht beginnt von 7:45 Uhr -8:00 Uhr. Die Klassenräume werden aufgeschlossen und jeweils ein Kollege/eine Kollegin befindet sich im Altbau, Neubau und Pavillon.
Die Pausenaufsicht umfasst zwei große Pausen von 10:00 Uhr bis 10:20 Uhr und von 11:40 Uhr – 12:00 Uhr. Während dieser Schulhofpausen sind jeweils zwei Kollegen/Kolleginnen zur Aufsicht eingeteilt.
B
Bargeld:
Geldbeträge beispielsweise für Fahrkarten, Eintrittskarten bzw. Ausflüge sind von den Kindern in einem beschrifteten Umschlag (Name des Kindes/Grund) bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abzugeben. Individuelle Absprachen können in den jeweiligen Klassen getroffen werden.
Beurlaubung:
Aus wichtigen Gründen können Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes bei der Klassenlehrerin beantragen.
WICHTIG!!!! Beurlaubungen direkt vor oder direkt nach den Ferien müssen spätestens 3 Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung über einen längeren Zeitraum ist nur in Ausnahmefällen und nur einmal innerhalb der Schulzeit von 4 Jahren möglich.
Beratungs- und Förderzentrum:
An unserer Schule arbeiten Lehrkräfte des BFZ. Sie koordinieren und gestalten individuell abgestimmte Betreuungs- und Bildungsleistungen.
Bibliothek:
Die Schule Schenkelsberg verfügt über eine eigene Schülerbücherei. Es gibt ausgewiesene Erstleser- und Sachbücher sowie zahlreiche Abenteuer-, Tier-, und Freundschaftsgeschichten. Seit Jahren schaffen wir Bücher an, ohne dafür öffentliche Mittel zu bekommen. Dankbar sind wir daher über Bücherspenden. Sollten Sie also gut erhaltene, für Kinder geeignete Bücher übrig haben, so sprechen Sie uns an; wir können diese gut gebrauchen; auch Bilderbücher werden gerne genommen.
Bildung und Teilhabe:
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien, die Sozialhilfeleistungen (Wohngeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) erhalten. Den Kindern soll Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Aus diesem Grund haben die Familien die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung, unter anderem für das Mittagessen in der Schule, Schulmaterialien, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrten und Freizeitangebote zu beantragen. Beratung und Unterstützung bei der Beantragung dieser Leistung erhalten Sie im Büro der Sozialpädagogik.
Bundesjugendspiele:
Ein Mal im Schuljahr (in der Regel im 2. Halbjahr) finden für die 2.-4. Klässler die Bundesjugendspiele auf dem Heisebach-Sportplatz statt. Der Wettkampf besteht aus den Disziplinen Laufen, Werfen und Springen. Die Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten ist erwünscht und wird im Vorfeld über Elternbriefe abgefragt. Die Erstklässler bleiben während dieser Zeit auf dem Schulgelände und nehmen an einem Sport- und Spielefest teil, dass ebenfalls von Eltern unterstützt und mit durchgeführt wird.
C
Computer:
Die Schule hat einen Computerraum, in dem jeweils mehrere Kinder unter Anleitung einer Lehrkraft an einem Bildschirm arbeiten können. Alle Kinder erhalten eine Grundschulung.
D
DaZ (Deutsch als Zweitsprache):
Kinder, die keine oder geringe Kenntnisse in Deutsch haben, werden in Einzel- oder Kleingruppenunterricht in deutscher Sprache unterrichtet. Die Anmeldung zur DAZ-Förderung erfolgt durch die Klassenleitung in Absprache mit der Fachlehrkraft Deutsch. Angemeldet werden können alle SuS, die bereits an einer Intensivmaßnahme teilgenommen haben, jedoch weiterhin große Schwierigkeiten mit der sicheren und selbstständigen Anwendung der deutschen Sprache haben. Der Förderbedarf wird zu Beginn durch einen Sprachstandtest festgestellt. Eine regelmäßige Teilnahme ist erforderlich. Eine zusätzliche häusliche Unterstützung ist unerlässlich.
E
Einschulung:
Die Einschulung der 1. Klassen findet am 2. Schultag des Schuljahres statt. Der Einschulungsgottesdienst findet abwechselnd in der Thomas Kirche und der Nikolaus von Flüe Kirche statt. Im Anschluss an den Gottesdienst findet die Einschulungsfeier in der Aula der Schule Schenkelsberg statt. Anschließend haben die Kinder ihre erste Unterrichtsstunde mit den jeweiligen Klassenleitungen. Während dieser Zeit können die Eltern und Verwandten die Cafeteria besuchen. Diese wird von den Eltern der zweiten Schuljahre organisiert. Die Schultüten bleiben während der Einschulungsfeier und der ersten Unterrichtsstunde bei den Eltern. Nach der ersten Schulstunde werden die Kinder von den Klassenlehrern auf den Innenhof gebracht. Dort besteht die Möglichkeit, dass die Schultüten überreicht werden. Anschließend darf sich der Klassenraum angeschaut werden. Das Ganztags- und Betreuungsangebot steht den Schulanfängern ab dem 2. Schultag (mittwochs) zur Verfügung. Voraussetzung ist die rechtzeitige Anmeldung.
Elternabende:
Elternabende finden mindestens einmal im Schuljahr statt. Hier werden Dinge besprochen, die nicht einzelne Kinder, sondern die gesamte Klasse betreffen. Bitte nutzen Sie im Interesse Ihres Kindes diese Termine.
Elternbeirat:
In den 1. und 3. Klassen werden die Elternbeiräte (ein Klassenelternbeirat und ein stellvertretender Klassenelternbeirat) , jeweils für 2 Schuljahre gewählt. Diese Elternbeiräte vertreten die Interessen der Elternschaft. Alle Klassenelternbeiräte und deren Stellvertretungen bilden gemeinsam den Schulelternbeirat.
Eltern Café:
Im Rahmen des Projektes “Wir wollen es wissen” treffen sich regelmäßig interessierte Mütter in der Schule. Betreut wird das Café von Frau Yasemin Ince.
Elternspende:
Die Elternspende ist eine freiwillige Spende, die einmal im Jahr eingesammelt wird. Mit dem gesammelten Geld der Elternspende werden Sachen für die Schule angeschafft, die allen Kindern zugute kommen, jedoch mit staatlichen Geldern nicht finanzierbar sind. Von diesen Spenden konnte in der Vergangenheit schon viel Nützliches bezahlt werden. Es wird auf der Schulelternbeiratssitzung beschlossen, welche Anschaffungen gemacht werden.
Elterngespräche:
Elterngespräche finden nach persönlicher Absprache mit der Klassenleitung statt. Die Schulleitung oder Fachkollegen /Fachkolleginnen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Wählen Eltern den direkten Weg zur Schulleitung, wird vor einer Reaktion Rücksprache mit den betroffenen Lehrern gehalten. Elterngespräche werden protokolliert, von den Gesprächspartnern unterschrieben und in der Schülerakte abgeheftet.
Elternsprechtag:
Einmal im Jahr findet ein Elternsprechtag statt. Die Einladungen dafür erhalten Sie von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer.
Englisch:
Das Unterrichtsfach Englisch wird ab dem 3. Schuljahr unterrichtet.
Erziehungsvereinbarungen:
Erziehungsvereinbarungen werden seit dem Schuljahr 05/06 zwischen Elternhaus und Schule getroffen. Sie sollen mit dazu beitragen, gute Lernvoraussetzungen für die Kinder unserer Schule zu schaffen.
F
Fasching:
Faschingsfeiern werden im Klassenverband geplant und durchgeführt. Die Feier findet in der Regel am Rosenmontag statt.
Ferien:
In den Ferien ist das Sekretariat mittwochs von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr durch ein Mitglied der Schulleitung oder des Kollegiums besetzt. Über die Zeiten der Schulferien und die beweglichen Ferientage werden Sie zum Schuljahresbeginn informiert. Am letzten Schultag vor den Ferien (und am Tag der Zeugnisausgabe zum Halbjahreswechsel) endet der Unterricht nach der dritten Schulstunde um 11:00 Uhr.
Förderung:
Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule (§ 3 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz). Für die tägliche Förderung ist die individuelle Lernzeit von 8.00 bis 8.30 Uhr im Klassenverband verpflichtend. Darüber hinaus gibt es für einzelne Kinder besondere Förderstunden in den Bereichen Rechtschreibung, Mathematik, Sprache, Schreiben und Bewegung. Bitte achten Sie im Interesse Ihres Kindes darauf, dass es an der Förderung auch regelmäßig teilnimmt.
Förderverein:
Der Förderverein besteht seit Ende des Schuljahres 2005 / 2006. Er hat zum Ziel, die Arbeit für die Kinder unserer Schule finanziell zu unterstützen. Eine Mitgliedschaft ist schon für den Jahresbeitrag von 6 Euro möglich. Es wäre schön, wenn möglichst viele Eltern Mitglied dieses Vereines würden.
Fortbildungen:
Das Kollegium der Schule Schenkelsberg bildet sich regelmäßig fort. Die Fortbildungsplanung findet in Abstimmung mit den Schwerpunkten der Schulentwicklung und dem situativen Bedarf statt.
G
Ganztag:
Die Grundschule Schenkelsberg ist eine Schule mit Ganztagsangebot im Pakt für den Nachmittag. An fünf Tagen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Mittagessen und ein Nachmittagsangebot bis 14.30 Uhr/17:00 Uhr. Ansprechpartnerinnen sind Frau Mertes-Bojanowski und Frau Finger.
Gemeinsames Frühstück (9:10 Uhr bis 9:20 Uhr):
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süßigkeiten, sondern ein belegtes Brot, evtl. ein Stück Obst oder Gemüse und ein zuckerfreies Getränk mit. Da Trinkpäckchen und Getränkedosen aus Umweltgründen und Glasflaschen aus Sicherheitsgründen an der Schule nicht erlaubt sind, sollten Sie dafür eine Trinkflasche aus Plastik oder Aluminium anschaffen.
Gut zu Fuß:
An dieser hessenweiten Aktion beteiligen wir uns regelmäßig. Der Hintergrund dafür ist, dass alle Kinder möglichst zu Fuß zur Schule gehen sollen. Das ist gesund und fördert das Lernen. Außerdem ist ein gemeinsam bewältigter Schulweg gut für Kontakte der Kinder untereinander. Unterstützen Sie dieses Anliegen, indem Sie selbst Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule fahren. Diese Aktion wird von Eltern unterstützt und vorbereitet.
H
Haftung:
Bei Schäden haftet nicht die Schule Schenkelsberg, sondern der Verursacher. Wertvolle Gegenstände (Schmuck, Fahrräder, Roller) sollten besser zu Hause bleiben.
Handyverbot:
Die Nutzung von Handys und anderen Geräten mit Abhörfunktion (z.B. Uhren, Stiften,…) sind nicht erlaubt. Bei einem Verstoß sind Lehrkräfte dazu befugt, diese Geräte in Verwahrung zu nehmen. Die Geräte können von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat am Ende des Schultages wieder abgeholt werden.
Homepage:
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über aktuelle Informationen. Da mittlerweile jeder Haushalt einen Zugang zum Internet hat, hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei akuten Vorfällen (Sturmmontag, Corona-Pandemie,…) die meisten Eltern und Erziehungsberechtigten online informiert werden konnten.
I
Inklusion:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse und Kooperation mit dem BFZ-Team mit allen anderen Schülerinnen und Schülern der Schule Schenkelsberg unterrichtet und gefördert.
Intensivkurs/ Intensivklasse:
Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache (NDHS), die erst seit kurzem oder als Quereinsteiger nach Deutschland leben /kommen, werden in einem Intensivkurs ( ca. 5 Std/ Woche) in die deutsche Sprache (Wortschatz, Grammatik, ..), in sachunterrichtlichen Themen (Lebenspraxis für Eingliederung und Kennenlernen) und deutsche Rechenverfahren (Bündeln, Begriffe, …) eingeführt und gefördert.
Die Bildung einer Intensivklasse (ca. 16 Std./ Woche) ist auf Antrag an das Schulamt ab einer Schülerzahl von 8 Kindern möglich. (Diese ist von der Zuweisung einer Lehrkraft bzw. Lehrerstunden abhängig.) Die Teilnahme am Regelunterricht der aufgenommen Klasse findet überwiegend in den Fächern Musik, Kunst, Sport und an allen Ausflügen und Projekten statt. Die Teilnahme an den Intensivmaßnahmen ist verpflichtend und wird für zwei Jahre durchgeführt.
J
Jahreszeitenfeiern:
Zu Beginn der jeweiligen Ferien (letzter Schultag), werden im Wechsel der Klassen a, b, c, zu je einer Jahreszeit eine Schulfeier in der Aula gestaltet. Dabei übernehmen die Klassen 4 die Moderationen. Ergänzt werden diese z.B. durch Vorstellungen aus den AGs oder Ehrungen.
Die Abschlussfeiern der Klassen 4 gestalten diese meist selber. Daher wird die Sommerfeier bereits eine Woche vorher durchgeführt.
K
Klassenrat:
In unserer Schule wird ab der 2. Klasse in regelmäßigen Abständen ein Klassenrat durchgeführt. Die Kinder besprechen dabei wichtige Themen des Miteinanders am Schulvormittag. Hierbei lernen die Kinder, sich eine eigene Meinung zu bilden, diese angemessen zu vertreten, Pro und Contra abzuwägen und gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
Kontakte zur Schule:
Die Schule ist während der Unterrichtszeiten unter der Telefonnummer 0561-44855 zu erreichen Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@schenkelsberg.kassel.schulverwaltung.hessen.de.
Kooperationen:
Mit der Einrichtung des pädagogischen Mittagstisches entstehen viele neue Kooperationen, die nach und nach mit Leben gefüllt werden sollen. Einbezogen sind bisher die Kindergärten, die weiterführenden Schulen, der Sportverein, der Frauentreffpunkt Brückenhof und viele engagierte Eltern und Förderer.
Kultureller Schwerpunkt:
Wir sind eine Schule mit kulturellem Schwerpunkt. In einer einmal wöchentlich stattfindenden Unterrichtsstunde wird zu folgenden Themenschwerpunkten gearbeitet:
Jahrgang 1 | Musik und Tanz |
Jahrgang 2 | Theater |
Jahrgang 3 | Bildene Kunst |
Jahrgang 4 | Literatur |
L
Lesefest:
Alle 2 Jahre führen wir im Frühling oder Frühsommer ein Lesefest durch. Die Kinder beschäftigen sich den ganzen Tag mit Büchern. Eltern, die Freude daran haben, sind herzlich eingeladen, bei diesem Fest einer Gruppe Kindern etwas vorzulesen.
Läuse:
Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, ist umgehend die Schule zu informieren und eine entsprechende Behandlung mit einem Läusemittel durchzuführen. Nach dieser Behandlung darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Bei einem evtl. Wiederbefall innerhalb von vier Wochen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, dass Ihr Kind läusefrei ist.
M
Materialkosten:
Für Materialien, die die Kinder zum Basteln und Arbeiten benötigen, sammeln die Klassenlehrerinnen Geld ein. Wir führen Sammelbestellungen durch und können so die Kosten möglichst gering halten. Auskunft darüber, was angeschafft wurde, erhalten Sie von der Klassenlehrerin.
Mittagessen:
An der Schule Schenkelsberg wird mittags ein warmes Essen angeboten. Dafür muss das Kind angemeldet und ein Vertrag mit der Stadt geschlossen werden. Eine Kündigung ist jeweils zum Schulhalbjahr möglich. Man kann zwischen einmal und fünfmal pro Woche wählen. Wenn ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Essen teilnehmen kann, ist eine Erstattung nicht möglich.
Mitteilungen für Eltern:
Wichtige Informationen erhalten Sie regelmäßig von der Schulleitung in den Schenki-News. Zusätzlich erhalten Sie weitere Mitteilungen entweder über einen Elternbrief, der Ihrem Kind mitgegeben wird oder über das Mitteilungsheft, das jedes Kind führen soll. Hier wird auch vermerkt, wenn die Klassenlehrerin einen Termin mit Ihnen ausmachen möchte oder etwas Besonderes mit Ihrem Kind vorgefallen ist. Auch Sie können das Mitteilungsheft für Fragen, Wünsche etc. nutzen. Halten Sie Ihr Kind bitte dazu an, dass es Informationen an Sie weiter gibt. Unterschreiben Sie doch bitte als Rückmeldung an uns, ob die Information angekommen ist.
N
Notfall:
In Notfällen (Unfälle, plötzliche Erkrankung) informieren wir zuerst die Eltern. Wenn wir diese nicht erreichen können, versuchen wir, die von Ihnen angegebenen Ansprechpartner, anzurufen. Wenn wir niemanden erreichen können, betreuen wir Ihr Kind bei uns. In sehr schlimmen oder sogar lebensbedrohlichen Fällen dürfen wir den Notarzt informieren. Dieser entscheidet dann, ob ein Kind in ein Krankenhaus gebracht wird.
O
Ordnungsmaßnahmen:
Sollten sich nach den pädagogischen Maßnahmen keine Verhaltensänderungen zeigen, so können Regelverstöße durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Zu diesen zählen beispielsweise:
-Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, ggf. Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse |
-Ausschluss von besonderen Klassen und Schulveranstaltungen |
-Vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse (bis zu 4 Wochen) |
-Dauerhafte Zuweisung in eine Parallelklasse |
-Vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch (bis 2 Wochen) |
-Überweisung in den gleichen Bildungsgang einer anderen Schule |
-Schulverweis |
Die Entscheidung über die Ordnungsmaßnahmen trifft die Schulleiterin auf Antrag der Klassenkonferenz.
Rechtliche Grundlage: Hessisches Schulgesetz § 82
Öffnungszeiten:
Die Schule Schenkelsberg ist eine ganztägig arbeitende Schule im Pakt für den Nachmittag . Das bedeutet, dass die Schule an 5 Tagen in der Woche ein Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 14.30 Uhr, in Kooperationen mit dem Hort bis 17 Uhr anbietet. Ansprechpartnerinnen für die Schule sind Frau Mertes-Bojanowski und Frau Finger.
P
Pädagogische Maßnahmen:
Unter pädagogischen Maßnahmen sind alle Maßnahmen zu verstehen, die die Lehrkraft ergreift, um das Lernverhalten zu fördern, dem Fehlverhalten vorzubeugen und Regelverstöße zu ahnden. Zu den pädagogischen Maßnahmen zählen beispielsweise:
-Gespräch |
-Ermahnung |
-Gruppengespräche |
-Formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung |
-Beauftragung mit Aufgaben |
-Nachholen von schulhaft versäumtem Unterricht |
-Zeitweise Wegnahme von Gegenständen |
-Androhung von Ordnungsmaßnahmen |
Rechtliche Grundlage: Hessisches Schulgesetz § 82
Pause:
In den Spielpausen sollen sich die Kinder durch Bewegung an der frischen Luft erholen. Deshalb gibt es zwei 20minütige Bewegungspausen auf dem Schulhof.
Projektwoche:
Im Schuljahr führen wir eine Projektwoche zum jeweiligen kulturellen Schwerpunkt durch. Der Fachunterricht entfällt und es gilt einen veränderten Stundenplan.
Parksituation:
Grundsätzlich wird empfohlen, dass Ihr Kind den Schulweg zu Fuß zurücklegt. Sollten Kinder mit dem Auto gefahren werden, muss das absolute Halteverbot im Hügelweg vor der Schule beachtet werden. Der Fahrweg zum Lehrerparkplatz ist nur für Bedienstete der Schule oder Fahrzeugen mit Sondergenehmigungen freigegeben. Die Feuerwehrzufahrt muss gewährleistet werden. Während der Schulzeiten gilt auf dem Schulhof zum Schutz der Kinder Parkverbot. Auch Baustellenfahrzeuge oder Fahrzeuge von Handwerkern ist das Befahren der Schulhöfe nur mit Genehmigung erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann das Ordnungsamt informiert werden.
Paten:
Die Klassen 3 gestalten als künftige Paten die Einschulungsfeier mit. Sie übernehmen für die ersten Wochen die Einführung der Schulanfänger in die Schulregeln und in das Schulleben. Sie werden Ansprechpartner in Konfliktsituationen und in der Streitschlichtung.
Q
R
Rote Briefe:
Hat ein Kind massiv gegen die Schulregeln verstoßen, erhält es einen roten Brief, der von Ihnen zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden muss. Erhält Ihr Kind das erste Mal in seiner Schullaufbahn einen roten Brief, werden Sie zum Gespräch in die Schule eingeladen.
S
Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Schule. Es besteht aus Eltern, Lehrkräften und der Schulleiterin. Hier werden alle wichtigen Dinge, die die Schule betreffen, besprochen. Die Schulkonferenz tagt einmal im Halbjahr. Ihre Zusammensetzung können Sie aus der aktuellen Liste ersehen.
Schulsprache:
Unsere Schule wird von Kindern aus unterschiedlichen Nationen besucht. In den Elternhäusern werden viele verschiedene Sprachen gesprochen. Deutsch ist unsere gemeinsame Sprache. Deshalb bemühen wir uns alle, auf unserem Schulgelände während der Schulzeiten Deutsch zu sprechen. Das gilt für die Schulkinder und auch für alle anderen, die Gast auf unserem Gelände sind.
Schulweg:
In den ersten Schultagen werden Sie Ihr Kind sicher begleiten wollen. Möglichst bald sollte Ihr Kind den Weg kennen und selbstständig gehen können. Es empfiehlt sich, mit anderen Kindern aus dem Wohngebiet den Schulweg gemeinsam zurückzulegen. Hierbei ergeben sich Verabredungen und Freundschaften. Zudem tut Ihrem Kind vor und nach der Schule Bewegung an der frischen Luft gut.
Hier finden Sie unseren aktuellen Schulwegplan:
Schülersprechtag:
Einmal im Schuljahr findet ein Schülersprechtag statt. Hierbei nehmen sich die Lehrkräfte Zeit, mit jedem Kind ausführlich über dessen individuelle Lernentwicklung zu sprechen und gemeinsam Zielvereinbarungen zu treffen.
Sozialpädagogik:
Im Büro der Sozialpädagogik finden Sie Frau Mertes-Bojanowski und Frau Finger. Unter der Telefonnummer 0561 92005194 werden Sie direkt mit dem Büro der Sozialpädagogik verbunden.
Spielgeräte:
Die Spielgeräte auf der Wiese wurden aus eigenen Mitteln (Elternspende, Spendenlauf, Engelkartenverkauf, private Spenden) angeschafft und zum Teil mit Unterstützung von Eltern aufgebaut. Bei Beschädigung müssen wir aus eigenen Mitteln dafür aufkommen. Daher sollten alle darauf achten, dass nichts zerstört wird.
Sportunterricht:
In den Richtlinien, an die wir alle gebunden sind, findet sich folgender Satz: Lehrer und Schüler haben während des Unterrichts sportgerechte Kleidung zu tragen; Uhren und Armbänder, Ohrringe, Ketten und Ringe sind abzulegen.
Im Interesse Ihres Kindes sorgen Sie bitte dafür, dass dies eingehalten wird. Auch mit einem einfachen Ohrring kann ein Kind sich selbst oder andere erheblich verletzen, wenn es z.B. damit am Trikot eines anderen Kindes hängen bleibt oder es einen Ball ans Ohr bekommt. Am einfachsten ist es, wenn Ihr Kind an dem Tag, an dem der Sportunterricht stattfindet, seinen Schmuck zu Hause lässt, dann wird die Verletzungsgefahr vermindert und es kann auch nichts verloren gehen. Außerdem sollten Kinder mit langen Haaren einen Zopf tragen.
Schwimmunterricht:
Der Schwimmunterricht findet in den Sportstunden der 3. Klasse im Hallenbad Süd verpflichtend statt. Gerade in der kalten Jahreszeit passiert es häufig, dass Kinder an den Schwimmtagen von ihren Eltern „vom Sport/ Schwimmunterricht befreit“ werden. Die Eltern befürchten eine nachfolgende Erkältung oder die Kinder sind bereits erkältet oder nach einer gerade durchgemachten Erkältung noch nicht ganz fit. Wir verstehen diese Sorge. ABER: Vom Sport oder Schwimmunterricht kann ein Kind nur vom Arzt längerfristig entschuldigt werden. Die Eltern oder Lehrer können das nicht! Sollte Ihr Kind an den Nachwirkungen einer Erkrankung noch nicht genesen sein oder sich eine Erkrankung anbahnen, nimmt Ihr Kind trotzdem passiv am Unterricht teil! Das bedeutet, dass Sie Ihrem Kind zum Schwimmunterricht diesbezüglich eine schriftliche Notiz UND Sportsachen mitgeben, in welchen ihr Kind am Beckenrand sitzen kann und den Unterricht von dort verfolgt. Denn auch durch das Zuschauen kann man durch beobachten dazu lernen.
T
Toilettengänge:
Bei den Toilettengängen sollte auf Sauberkeit geachtet werden. Während des Unterrichts sollten die Toilettengänge zügig erledigt werden. In der Pause sind nur die Außentoiletten zu nutzen. Die Toiletten dürfen nicht zum Spielen oder für andere Aktivitäten genutzt werden.
U
Unterrichts- und Pausenzeiten
Förderband /individuelle Lernzeit | 8.00 Uhr – 8.30 Uhr |
1. Stunde: | 8.30 Uhr – 9.10 Uhr |
Frühstückspause 9.10 Uhr – 9.20 Uhr | |
2. Stunde: | 9.20 Uhr – 10.00 Uhr |
1. große Pause 10.00 Uhr – 10.20 Uhr | |
3. Stunde: | 10.20 Uhr – 11.00 Uhr |
4. Stunde: | 11.00 Uhr – 11.40 Uhr |
2. große Pause 11.40 Uhr – 12.00 Uhr | |
5. Stunde: | 12.00 Uhr – 12.40 Uhr |
6. Stunde: | 12.40 Uhr – 13.20 Uhr |
Ummeldung von Schülern
Die Ummeldung von Schülern erfolgt über das Sekretariat. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Schule rechtzeitig über den Umzug informiert werden. Sollte ein Umzug in einen anderen Stadtteil oder Ort erfolgen und das Kind weiterhin die Schule Schenkelsberg besuchen, muss ein Antrag auf Gestattung gestellt werden. Dieser ist bei der zuständigen Schule einzureichen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Übergang weiterführende Schule
Vor den Weihnachtsferien findet für die Eltern der 4. Klassen ein Informationsabend statt, auf dem Vertreter der weiterführenden Schulen über die verschiedenen Angebote und Schwerpunkte, die jeweiligen Abschlüsse und das Anmeldeverfahren informieren. Die Einzelberatung durch die Grundschule (Übergangsgespräche) finden bis zum 25. Februar statt. Das Anmeldeformular für die weiterführende Schule muss bis zum 5. März abgegeben werden. Weicht der Wunsch der Eltern von der Eignungsempfehlung der Grundschule ab, muss zeitnah eine weitere Beratung stattfinden, da die Eltern bis zum 5. April ihre endgültige Entscheidung über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes mitteilen müssen.
V
Verkehrserziehung:
Die Verkehrspolizei bietet im ersten Schuljahr eine Informationsveranstaltung an, bei der sie mit den Kindern richtiges Verhalten als Fußgänger besprechen und einübt.
Im vierten Schuljahr ist die Verkehrserziehung ein Schwerpunkt im Sachunterricht. Parallel dazu führen Verkehrspolizisten ein Radfahrtraining mit Abschlussprüfung durch. Nach dieser werden Sie darüber informiert, ob Ihr Kind schon in der Lage ist, mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen.
Vorlaufkurs:
Kinder, deren deutsche Sprachkenntnisse noch nicht für einen Schulbesuch ausreichen, werden im Vorlaufkurs unterrichtet. Der Vorlaufkurs beginnt nach den Sommerferien vor der Einschulung und dauert ein Jahr. Er ersetzt nicht die Vorklasse.
W
Weihnachtsmarkt:
Die vierten Klassen beteiligen sich am Oberzwehrener Weihnachtsmarkt, indem sie die Eröffnungsfeier mitgestalten.
X
Y
Z
Zahnarztbesuch:
Zwei Mal im Jahr kommt die Schulzahnärztin in die Schule. Die Kinder werden zahnärztlich untersucht und es wird eine kostenlose Fluoridierung angeboten. Die Klassen erhalten altersgemäß eine Lerneinheit über das Thema Zähne und Zahngesundheit. Jedem Kind wird ein Zahnpass ausgehändigt, der gut verwahrt werden sollte, da er zu jeder Untersuchung mitgebracht werden muss.
Zeugnisse:
Jahrgang | Zeugnis Ende 1. HJ. | Zeugnis Ende 2. HJ. |
1 | nein | ja (Verbalzeugnis) |
2 | nein | ja (Ziffernzeugnis) |
3 | ja (Ziffernzeugnis) | ja (Ziffernzeugnis) |
4 | ja (Ziffernzeugnis) | ja (Ziffernzeugnis ausgeschrieben (sehr gut, gut, befriedigend,…)) |
Die Zeugnisausgabe findet am letzten Tag des Schulhalbjahres in der 3. Unterrichtsstunde statt. Anschließend ist unterrichtsfrei.
Die Zeugnisse sind von den Eltern zu unterschreiben und am ersten Schultag nach Zeugnisausgabe beim Klassenlehrer vorzuzeigen.
Wenn Ihr Kind am Ausgabetag der Zeugnisse nicht anwesend ist, können Sie das Zeugnis während der Ferienzeiten (mittwochs von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Sekretariat abholen. Eine Aushändigung des Zeugnisses an Dritte ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.